Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Inhalt:
§ 1 – Beginn und Umfang
§ 2 – Inhalte
§ 3 – Entlohnung & Bankverbindung
§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht
§ 5 – Kündigung
§ 6 – Zusätzliche Vereinbarungen
§ 1 – Beginn und Umfang
- (1.1) Das Lern- Bildungszentrum "business stellwerk- bildung" bietet Nachhilfeunterricht und Ausbildungsbegleitende Hilfe (Kann gefördert werden), für Schüler aller Klassen (Sekundarstufe I) und Schulformen an. Nachhilfeunterricht und Ausbildungsbegleitende Hilfe erfolgt in kleinen Gruppen-, oder Einzelunterricht und wird in den Räumen des Lern- und Bildungszentrum "business stellwerk- bildung", Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden durchgeführt, (Abhängig von den Teilnehmerbuchungen, da zusätzlich ein Tagungsraum hinzu gebucht werden muss). Sie lernen lieber in ihrem bekannten Umfeld bei Ihnen zu Hause? Das kommt ihrem Lernerfolg sehr entgegen. Für den Aufwand für die Anfahrten zum Einzelunterricht beziffert wir eine Kilometerpauschale von 0,30 €/Cent je gefahrenen Kilometer. Sie bekommen einen regelmäßigen Termin zugewiesen. Dieser wird vom Lern- und Bildungszentrum "business stellwerk- bildung" mit Ihnen zusammen ausgewählt und ist ohne weitere Terminbestätigungen bindend.
- (1.2) Die Förderung findet im oben genannten Umfang statt. Wir haben während der Ferien geöffnet (außer in den ersten 4 Wochen der Sommerferien, diesen Monat stellen wir Ihnen nicht in Rechnung). Da in den Ferien die übliche Nachhilfe nicht stattfindet, bieten wir zusätzlich unsere Ferienkurse an, in denen der Schulstoff intensiv trainiert wird und fachliche Lücken geschlossen werden können.
- (1.3) Die Lehrkraft sowie der Nachhilfeschüler bzw. der TN(in) verpflichten sich, vereinbarte Termine wahrzunehmen. Sollten Sie einmal verhindert sein ,so bitten wir Sie, dies uns so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen später als drei Tage vor dem Termin, gleich aus welchen Gründen, auch Krankheit, berechnen wir Ihnen die Stunde, da wir diese in der Regel nicht kurzfristig neu besetzen können. Bei versäumter oder verspäteter Absage durch die Lehrkraft, werden die Stunden am Ende des Monats vom Rechnungsbetrag abgezogen.
§ 2 – Inhalte der Förderung (betrifft Nachhilfe oder Ausbildungsbegleitende Hilfe)
- (2.1) Die Lehrkraft verpflichtet sich, den Schüler dabei zu unterstützen, Lerndefizite aufzuarbeiten, und auf Fragen und Anmerkungen des
Schülers nach bestem Wissen einzugehen.
- (2.2) Der Schüler bemüht sich, vorhandene Lerndefizite aufzuarbeiten, und bereitet den Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft gewissenhaft
vor.
§ 3 – Entlohnung
Das Lernzentrum "business stellwerk- bildung" erhält eine Entlohnung gemäß unter "Preise" festgelegter Höhe.
Zusätzliche Leistungen (z.B. Diagnostik) oder verschiedene Kurse können jederzeit dazu gebucht werden. Aktuelle Informationen zu Angeboten und Preisen befinden sich auf unserer Internetseite: https://www.business-stellwerk-bildung.de/
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 20. des aktuellen Monats. Die Bankverbindung ist aus dem Vertrag zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder bar.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Martin Koch
IBAN: DE55 5105 0015 0121 1943 77
BIC: NASSDE55XXX
Bank: Nassauische Sparkasse
§ 4 – Auskunft und Schweigepflicht
- (4.1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Auskünfte zu erteilen. Über jeden Klienten wird eine Akte geführt, in welcher die abgehaltenen Sitzungen, der Lernfortschritt und weitere relevante Informationen festgehalten werden.
- (4.2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die persönlichen Daten der Klienten werden vertraulich behandelt und stehen nur dem "business stellwerk - bildung" zur Verfügung. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 5 – Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat und die Verträge verlängern sich automatisch um ihre Laufzeit, falls nicht die Kündigungsfrist von einer Woche eingehalten wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 6 – Zusätzliche Vereinbarungen
Sollte ein Schüler oder Klient sich während der Sitzungen wiederholt grob störend verhalten, so kann er im Interesse der anderen Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.
